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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mylantech GmbH

Blütenstraße 15 

80799 München

info@mylantech.de

 

(nachfolgend Mylantech genannt)

 

 

  1. Vertragsgegenstand

 

1.1 Für die Entwicklung und Anpassung von Software gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB), der Mylantech GmbH, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt.

 

1.2 Vorbehaltlich der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der damit einhergehenden Leistungsbeschreibung bietet Mylantech GmbH dem Kunden für die Dauer der vertraglich festgelegten Vereinbarung Zugriff auf die Produkte in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und der zur Verfügung gestellten Dokumentation.

 

1.3 Der Kunde zahlt an Mylantech die vereinbarte Vergütung, wie im Kaufvertrag angegeben, soweit der Kunde Leistungen erhält, die bei Vertragsschluss als kostenpflichtig gekennzeichnet sind.

 

2. Leistungsumfang

 

2.1 Mylantech vertreibt auf Basis von unterschiedlichen Lizenzmodellen KI, Cloud & Analytics Produkte, erstellt individual Software und installiert, berät in klassischen Themen der Digitalisierung von Organisationen und Prozessen und hostet bei Bedarf Cloud Lösungen.

 

2.2 Mylantech gewährt dem Kunden Zugang zu den Produkten während der Laufzeit und im Rahmen des Geltungsbereichs der vertraglichen Vereinbarung über die im Voraus festgesetzte Leistungsbeschreibung.

 

2.3 Weitere Leistungen, wie Beratungen, individuelle Entwicklung, Implementierungs- oder Schulungsleistungen, schuldet Mylantech nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

 

2.4 Mylantech GmbH ist berechtigt, Dritte ganz oder teilweise für die Erfüllung vertraglicher Pflichten zu beauftragen, solange dies mit dem Kunden abgesprochen wurde.

 

2.5 Der Kunde erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch seitens Mylantech auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Auftragnehmers besteht nicht.

 

2.6 Die verbindlichen Fristen und Termine für die Fertigstellung der Software (Ausführungsfrist) ergeben sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien sowie aus dem jeweiligen Leistungsschein.

 

2.7 Mylantech arbeitet mit Quandl (Nasdaq, Inc.) zusammen, um externe Treiber für KI-Modelle zu finden und zu benutzen. Der Kunde kann entweder selbst ein „Daten Abo“ bei Quandl abschließen, oder aber Mylantech übernimmt die Verwaltung des Abos für den Kunden. Sollte der Kunde Quandl nicht als Daten Zulieferer zustimmen, muss der Kunde eine Alternative vorschlagen.

 

3. Analyse, Planung, und Umsetzung

 

3.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erbringt Mylantech die Leistungen im Rahmen von drei Phasen. In der Analysephase werden das Konzept und die Anforderungen an die zu erstellende Lösung erörtert, welche letztlich im Lastenheft festgehalten werden. In der Entwicklungs- und Fertigungsphase erstellt Mylantech eine Grundversion, einen sog. MVP (Minimum viable product) der Lösung, die bereits die wesentlichen Funktionsmerkmale der zu erstellenden Lösung enthält. Auf Grundlage dieser Grundversion hat der Kunde die Funktionalitäten der Software zu überprüfen. Nach Fertigstellung des MVP und dessen Freigabe durch den Kunden erstellt Mylantech die Endversion der Software.

 

3.2 Ort der Leistungserbringung ist zur Analysephase der jeweilige Standort des Kunden, in den beiden anderen Phasen je nach Vereinbarung.

 

3.3 Zum Lieferumfang gehört keine Benutzerdokumentation über die entwickelte oder angepasste Software. Sofern der Kunde eine weitergehende Dokumentation, insbesondere im Benutzerhandbuch und/oder Bedienungsanleitungen für die Nutzer wünscht, muss hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

 

3.4 Mitarbeiter der Mylantech GmbH sind gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern der Kunden nicht weisungsbefugt. Für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter der Mylantech GmbH treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Sofern auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Leistungen in dessen Räumen erbracht werden sollen, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Mylantech Mitarbeiter nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden.

 

3.5 Bei Verzögerungen bleibt Mylantech das Recht vorbehalten, den Kunden über Verzögerungen unter Angabe der Gründe zu informieren, sofern Ausführungsfristen nicht eingehalten werden können.

 

4. Änderung des Leistungs- und Funktionsumfangs

 

4.1 Beide Vertragspartner können in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird dieser seitens des Empfängers auf Durchführbarkeit geprüft. Der Empfänger hat dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

4.2 Benötigt der Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Prüfung, so muss die Höhe und Dauer des Aufwandes schriftlich seitens Mylantech kommuniziert werden. Der Überprüfungsaufwand hierfür kann von Mylantech berechnet werden.

 

4.3 Insbesondere im Hinblick auf die laufende Entwicklung der Software kann Mylantech neue Versionen mit einem zusätzlichen oder anderen Funktionsumfang einführen. Mylantech behält sich das Recht vor, veraltete Versionen einzustellen, sofern die Einstellung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden angemessen ist.

 

4.4 Mylantech informiert den Kunden über eine solche Einstellung schriftlich (E-Mail genügt) mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden der Einstellung. Hinsichtlich Software Updates informiert Mylantech den Kunden per E-Mail innerhalb von zwei (2) Wochen vor Wirksamwerden der Einstellung.

 

5. Preise und Zahlung

 

5.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Preise. Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. 

 

5.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Implementierung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

 

5.3 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- und Vertriebskosten oder entsprechender Software-Erweiterungen nach Vertragsabschluss vorbehalten.

 

5.4 Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Reisekostenrichtlinie des Auftragnehmers erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

 

 

6. Nutzungsrechte

 

6.1 Mylantech wird dem Kunden die entsprechenden Zugangsdaten für die Produkte zur Verfügung stellen.  Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend schriftlich vereinbart, erwirbt der Kunde bezüglich der entwickelten Lösung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare, bei Abonnement befristet, sonst unbefristete und unwiderrufliche Nutzungsrecht an der Software.

 

6.2 Mylantech verarbeitet die Inhalte in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation.

 

6.3 Mylantech kann die Richtigkeit oder Genauigkeit der KI/Algorithmen-Ergebnisse weder sicherstellen noch garantieren. Insbesondere übernimmt Mylantech keine Garantie für die Richtigkeit der vom maschinellen Vorhersagemodell erstellten Analysen. Diese sollen lediglich als unterstützendes Hilfsmittel für strategische, taktische Entscheidungen dienen.

 

6.4 Mylantech kann dem Kunden nach eigenem Ermessen Software-Development-Tools oder Demo Zugänge auf Cloud Basis zur Verfügung stellen. Der Zugang zur Demo Plattform wird kostenlos zur Verfügung gestellt und ist von den kostenpflichtigen Diensten ausgeschlossen. Solche Demo Zugänge werden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und bieten Zugang zu einer speziellen Website, die die Tool Funktionalität simuliert. Mylantech ist nicht verpflichtet, die Entwicklung der Demo Plattform fortzusetzen, jederzeit funktionsfähig oder verfügbar zu halten. Die Demo Plattform eignet sich nicht für den Einsatz in Produktionsumgebungen und wird nur zu Veranschaulichungszwecken zur Verfügung gestellt.

 

7. Gewährleistung

 

7.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat Mylantech dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist Mylantech verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich. Diese Pflicht des Auftragnehmers besteht nur, wenn der Auftraggeber die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis beanstandet.

 

7.2 Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzender angemessener Nachfrist in wesentlichen Teilen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Für diesen Fall hat Mylantech Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

 

7.3 Mylantech gewährleistet nicht, dass die eingesetzte Software jederzeit verfügbar, erreichbar und frei von Fehlern ist. Aufgrund von technischen Faktoren im Cloud Geschäft, auf die Mylantech keinen Einfluss hat, kann es zu Zugriffs Verzögerungen oder Ausfällen kommen. Mylantech verweist hier auf die Verfügbarkeiten und Service Level Agreements (SLAs) der jeweils eingesetzten Cloud Anbieter.

 

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon uneingeschränkt bestehen. Für diesen Fall hat Mylantech ebenfalls Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.

 

7.5 Fortführende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn vorsätzlich oder grober fahrlässig gehandelt wurde.

 

8. Haftung

 

8.1. Mylantech haftet gegenüber dem Auftraggeber unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beläuft sich der Schaden maximal in der Höhe der bezahlten Software-Gebühren der letzten zwölf Monate.

 

8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mylantech nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung von Mylantech ist in diesem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mylantech schließt jegliche Haftung für mögliche Folgen aus, sollte das Unternehmen die Software nicht ordnungsgemäß und mit bestem Wissen und Gewissen verwenden.

 

8.3. Mylantech haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.

 

8.4. Weitergehende Haftungsansprüche sind von Mylantech ausgeschlossen.

 

8.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Mylantech.

 

9. Rechte an der Software und geistiges Eigentum

9.1 Mylantech räumt dem Kunden für die Dauer und im Rahmen der Vereinbarung ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Produkte für seine interne Zwecke zu nutzen und abzuändern. Gleiches gilt für die zur Verfügung gestellte Dokumentation und sonstige Materialien.

9.2 Mylantech räumt dem Kunden ein nicht-exklusives Recht ein, die zur Verfügung gestellten Beispielapplikation zu Bildungs- und Trainingszwecken, ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zu nutzen.

9.3 Alle inhaltlichen Rechte, gleichwie alle Rechte der Verarbeiteten Inhalte und der Bildungs- und Trainings-Daten verbleiben beim Kunden. Der Kunde gewährt Mylantech jedoch das nicht-exklusive Recht, die Inhalte, Verarbeiteten Inhalte, sowie Bildungs- und Trainings-Daten zur ausschließlichen Erbringung der Leistungen für den Kunden zu verwenden.

9.4 Mylantech beansprucht keine Urheberrechte an den Daten, die vom Kunden unter Verwendung der Produkte erstellt wurden.

9.5 Nur Mylantech kann andere Unternehmen lizenzieren, Produkte von Mylantech zu vertreiben.

9.6 Customizing-Leistungen darf der Kunde nur dann durch Dritte ausführen lassen, wenn Mylantech GmbH trotz Aufforderung durch den Kunden nicht in der Lage oder willens ist, diese Leistungen gegen angemessenes Entgelt zu erbringen.

9.7 Der Quellcode und die Eigentumsrechte gemäß §§ 13, 25 UrhG (Urhebergesetz) verbleiben bei der Mylantech GmbH, die den Quellcode der Software sicher aufbewahren wird.

9.8. Mylantech GmbH ist berechtigt, bei Projekten erworbenes Know-how auch bei anderweitigen Projekten zum Einsatz zu bringen, sofern hierdurch betriebliche Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

9.9 Mylantech ist berechtigt, den Kunden nach der Abnahme als Referenzkunden zu benennen.

 

10. Geheimhaltung

10.1 Vertrauliche Informationen sind sämtliche geschäftliche, kommerziellen und technische Informationen und Daten, die einem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertrag von dem anderen Vertragspartner mündlich, schriftlich, elektronisch oder in anderer Weise mitgeteilt werden. Beide Seiten verpflichten sich, über sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, sowie über den Vertragsabschluss an sich Stillschweigen zu wahren. Mylantech erkennt an, dass diese Informationen von wirtschaftlichem Wert sind und seitens des offenlegenden Vertragspartners durch angemessene technische und organisatorische Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind. Beide Seiten werden ferner alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim halten.

10.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Datum der letzten Unterzeichnung des Vertrages.

10.3 Mylantech verpflichtet sich insbesondere, die erhaltenen Informationen nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners in irgendeiner Form unmittelbar oder mittelbar zu verwerten oder nachzuahmen.

10.4 Wenn nicht anders festgelegt, dürfen beide Seiten nur insoweit Kopien der Informationen anfertigen, als dass dies zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend erforderlich ist.

10.5 Mylantech verpflichtet sich, die Informationen durch angemessene technische und organisatorische Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern.

 

11. Datenschutz

 

11.1 Mylantech speichert keine Inhalte oder Verarbeitete Inhalte auf seinen Servern, es sei denn dies ist explizit vom Kunden gewünscht. In diesem Fall werden Inhalte oder Verarbeitete Inhalte nur in dem Umfang, der für die Bereitstellung der Dienste technisch erforderlich ist, gespeichert. Die Inhalte oder Verarbeitete Inhalte werden nicht dauerhaft auf den Servern von Mylantech gespeichert.

 

11.2 Mylantech wird auf Inhalte und/oder Verarbeitete Inhalte nur zugreifen, wenn dies zum Auffinden und Beheben von technischen Fehlern erforderlich ist. Für die Fehlerbehebung gespeicherte Inhalte und/oder Verarbeitete Inhalte werden nicht einzelnen Kunden zugeordnet.

 

11.3 Mylantech verwendet Trainings-Daten ausschließlich in Verbindung zu dem jeweiligen Kunden und für die Dauer der Vereinbarung. Mylantech speichert und verarbeitet diese Daten so, dass keine unbefugten Personen Zugriff darauf haben.

 

11.4 Mylantech behält sich das Recht vor, seine Dienste jederzeit um zusätzliche Funktionen zu erweitern. Darüber hinaus kann Mylantech bestehende Funktionen aus Gründen der Datensicherheit, aufgrund von technischen Notwendigkeiten oder Änderungen des geltenden Rechts anpassen, einschränken oder zur Gänze entfernen, sofern die Anpassung, Einschränkung oder Entfernung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden zumutbar ist. Mylantech wird den Kunden über solche Anpassungen rechtzeitig in schriftlicher Form informieren.

 

11.5 Mylantech speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Mylantech wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken benutzen. Eine Weitergabe an Dritte, sofern es sich nicht um Tochterunternehmen oder anderweitig mit Mylantech verbundene Unternehmen handelt, findet nicht statt. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.

 

11.6 Mylantech wird personenbezogene Daten des Kunden i. S. d. § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen von dessen Weisungen nach Maßgabe des zu erstellenden Vertrages über Stand vom 09.06.2021 die Auftragsdatenverarbeitung erheben, verarbeiten oder nutzen. Sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht verpflichten die Vertragspartner ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

 

 

Stand 01.08.2022

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